Sie sind auf der Suche...?

 

...nach einem kompetenten steuerlichem Berater für die Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung oder haben steuerrechtliche Fragestellungen?

...nach einen Partner mit Erfahrung für die täglichen und strategischen Aufgaben in Ihrem Unternehmen?

Wenn Sie dazu noch einen Kommunikationsstil mögen, der direkt und schnörkellos ist, dann sollten wir uns kennen lernen!

In meiner Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Horst (Holstein) betreue ich seit vielen Jahren private, gewerbliche und freiberufliche Mandate aus unterschiedlichsten Branchen mit großem Engagement und hoher Qualität.

Als meinen Mandanten biete ich Ihnen zu allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, die immer für Sie passende und zugeschnittene Beratung und Services an.

Ich bin mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei ausgezeichnet. Die DATEV eG zeichnet innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in Ihrer Arbeitsweise erreichen. Um die Auszeichnung zu erhalten, muss sich eine Kanzlei jedes Jahr neu qualifizieren.

Erfahren Sie mehr unter: 

Digitale DATEV-Kanzlei

Unsere Aktuellen News für Sie

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Mittwoch, 08.07.2026

Abgabe zur Künstlersozialversicherung steigt im Jahr 2027 vsl. auf 5,0 %

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Gemäß der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent betragen.

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung für 2027 wurde noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt vsl. im Winter 2026.

Hinweis

Die sog. Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler sowie Publizisten gezahlten Entgelte. Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 185.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen (wie abhängig Beschäftigte) die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent), finanziert.

Der Abgabesatz beträgt für das Jahr 2026 derzeit 4,9 Prozent und wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.