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Als meinen Mandanten biete ich Ihnen zu allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, die immer für Sie passende und zugeschnittene Beratung und Services an.

Ich bin mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei ausgezeichnet. Die DATEV eG zeichnet innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in Ihrer Arbeitsweise erreichen. Um die Auszeichnung zu erhalten, muss sich eine Kanzlei jedes Jahr neu qualifizieren.

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Digitale DATEV-Kanzlei

Unsere Aktuellen News für Sie

Infothek

Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 24.06.2026

Mängelansprüche wegen Einbau eines Geländers in Rohstahl-Optik mit Schweißspuren

Das Amtsgericht München entschied, dass ein Bauherr bei einem ausdrücklich als Rohstahl vereinbarten Geländer keine makellose und gleichmäßig patinierte Oberfläche verlangen kann.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Mittwoch, 24.06.2026

Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber trägt Risiko fehlender Dokumentation

Im Urteilsfall befasste sich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit der Schätzung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen fehlender Arbeitszeitnachweise in der Gastronomie.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Mittwoch, 24.06.2026

Umsatzsteuerfragen bei Leistungsbeziehungen bei elektronischen Dienstleistungen z. B. „In-App-Käufen“

Ein deutsches Unternehmen hat „In-App-Käufe“ über einen App Store eines irischen Anbieters getätigt. Wo der Ort der Leistung des Unternehmers ist, war fraglich. Dabei ist zu klären, an wen das Unternehmen diese Leistung erbringt. Sofern die Leistung direkt vom Unternehmen an die Endverbraucher erbracht wird, ist der Leistungsort in Deutschland, sofern eine Leistung an den Betreiber des App Stores vorliegt, befindet sich der Ort der Leistung in Irland, weil dieser dort ansässig ist.

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Steuern / Sonstige 
Mittwoch, 24.06.2026

Neues Niedersächsisches Grundsteuergesetz nicht verfassungswidrig

Das Niedersächsische Finanzgericht hält das im Jahr 2021 neu gefasste Grundsteuergesetz des Landes nicht für verfassungswidrig.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 23.06.2026

Nach Umgangsverzicht - Kein Recht auf vorherige Regelung zum Umgang

Wenn ein Elternteil auf Umgang mit seinen Kindern verzichtet und diesen Verzicht später widerruft, hat er keinen Anspruch darauf, die vorherige Regelung wiederherzustellen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.